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27. 04. 2011

VAN ESSEN: Strafrahmen ausschöpfen statt höherer Strafen

BERLIN. Zu den Vorschlägen des CSU-Innenexperten Hans-Peter Uhl erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und Oberstaatsanwalt a.D. Jörg VAN ESSEN:

Der Vorschlag des CSU-Innenexperten Dr. Hans-Peter Uhl ist genau das, was in der notwendigen Diskussion über eine bessere Bekämpfung unmotivierter Gewalt - wie auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße - nicht gebraucht wird: Das unreflektierte Fordern höherer Strafen. Eine Mindeststrafe von 2 Jahren, beispielsweise bei Diebstahl wie von Uhl vorgeschlagen, wäre außerhalb jeden Verhältnisses. Eine Verfassungsbeschwerde zu einem solchen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hätte jede Aussicht auf Erfolg.
Als langjähriger strafrechtlicher Praktiker scheinen mir nicht neue Mindeststrafen notwendig, sondern das bessere Ausschöpfen der vorhandenen Strafrahmen. Unmotivierte schwerste Gewalt etwa auf U-Bahnhöfen kann nach geltendem Strafrecht bei Ausschöpfung der Strafrahmen bereits jetzt angemessen und schwer bestraft werden. Insbesondere die Jugendrichter sind aufgefordert, von den vorhandenen Strafrahmen stärker Gebrauch zu machen. Deswegen habe ich mich von Anfang an auch für den Warnschussarrest eingesetzt. Zu meinen eindrücklichsten Erlebnissen als Jugendstaatsanwalt gehört, dass ein gerade zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Jugendlicher den Gerichtssaal verließ und den vor dem Saal wartenden Freunden erklärte, er habe keine Strafe erhalten. Er empfand dies offensichtlich so, weil die Bewährungsaussetzung für ihn ohne spürbare Folgen blieb. Genau diesem Gefühl vermag der Warnschussarrest entgegen zu wirken.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
392-vanEssen-Strafrecht.pdf (2011-04-27, 132.36 KB)


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